Nutzungsbedingungen und Lizenz für das Forschungsdatenrepositorium (FDR) der Universität Hamburg (UHH)

Stand: 15.12.2022

I. Charakter und Zweck des Angebotes

Mit dem Forschungsdatenrepositorium ("FDR") bietet die UHH allen Wissenschaftler*Innen ("Datengebende") der UHH eine technische Plattform zur strukturierten langfristigen Sicherung, Dokumentation und Veröffentlichung von Forschungsdaten nach den FAIR-Data-Prinzipien an. Die Forschungsdaten werden langfristig verfügbar gemacht, der Austausch und die Zugänglichkeit werden gefördert und die Anforderungen der Drittmittelgebenden und der Guten Wissenschaftlichen Praxis erfüllt.

Das FDR ist nicht als Speicherort für Arbeitskopien von Daten, die täglich verwendet werden, geeignet. Vielmehr sollen geprüfte und konsistente Daten im FDR dauerhaft gesichert werden.

Datengebende können Forschungsdaten selbständig in die Plattform FDR einstellen und sie mit strukturierten Metadaten beschreiben. Neben reinen Forschungsdaten können auch benutzte Routinen oder Skripte sowie weitere, die Projekte oder Daten beschreibende Dokumente im FDR eingestellt werden. Die Daten werden automatisiert vom FDR-System mit einem persistenten Identifikator (DOI) versehen, dadurch werden die Daten eindeutig referenzierbar und zitierbar.

Die Metadaten sind immer frei im Internet recherchierbar. Die Nutzung und Zugänglichkeit der Forschungsdatensätze selbst richtet sich nach den von den Datengebenden gewählten Zugangsbedingungen. Die UHH befürwortet einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsdaten (Open Data).

Betreiber

Das FDM-Zentrum der UHH betreibt in Kooperation mit dem RRZ die FDR-Plattform (Betreiber). Der FDR-Service wird die Datengebenden kostenlos angeboten.

II. Verfügbarkeit und Sicherung der Daten

Aufbewahrungsdauer

Der physische Erhalt aller eingestellten Objekte und Metadaten wird für die Dauer des Betriebes des FDR, mindestens aber für zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Einstellens der Daten garantiert. Längere Aufbewahrungszeiten können von den Datengebenden gewählt werden.

Speicherart und Kuration

Die eingestellten Daten und Materialien werden keiner inhaltlichen oder wissenschaftlichen Prüfung durch die Betreibenden unterzogen. Die Betreibenden des FDR verändern die im FDR eingestellten Daten nicht. Es findet keine automatische Migration in neue Dateiformate statt, vielmehr wird der physische Erhalt, die sog. bitstream preservation Methode angewandt. Die dauerhafte Interpretierbarkeit der Daten kann somit nicht garantiert werden, da diese von der Verfügbarkeit der für die jeweiligen Datenformate notwendigen Software abhängen kann. Es wird empfohlen, wenn möglich Daten zu verwenden, die eine lanfristige Nachnutzung erlauben. Empfehlungen dazu finden sich unter anderem hier. Die Betreibenden behalten sich vor, die Daten aus offen zugänglichen und entsprechend lizensierten Datensätzen im Rahmen einer Kuration in andere Dateiformate zu konvertieren; die Originaldaten werden in diesem Fall an ihrem ursprünglichen Speicherort erhalten. Bevor Datensätze für externe Forschungsdaten-Suchmaschinen freigegeben werden, findet eine Prüfung der Metadaten auf Vollständigkeit und Lesbarkeit statt; für Datensätze, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, findet eine Prüfung der Freigabe- und Weitergabebedingungen statt.

Datensicherung

Die in FDR gespeicherten Datensätze und Metadaten werden auf dem Langzeitspeicher des RRZ gespeichert, regelmäßig gesichert sowie in mehrfacher Kopie räumlich getrennt vorgehalten. Die Betreibenden behalten sich das Recht vor, die Daten auf andere Speichersysteme umzuziehen, die unter ihrer Kontrolle stehen.

Rückzug von Daten

Die Löschung eingestellter Datensätze durch die Datengebenden ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmenfällen (z.B. technisch fehlerhafte Dateien, rechtliche Probleme) können Daten nach Rücksprache mit den Betreibenden zurückgezogen werden. Die entsprechenden Metadaten werden jedoch weiterhin öffentlich nachgewiesen und die für den Datensatz vergebene DOI löst weiterhin auf den entsprechenden Eintrag in FDR auf. Dieser Eintrag wird um einen Hinweis auf den Rückzug der Daten ergänzt.

Ablauf der Aufbewahrungsdauer

Datensätze mit einer spezifizierten Aufbewahrungszeit (z.B. 10 Jahre) werden nach dem Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht automatisch gelöscht. Zunächst werden vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist Nachrichten an die zum Datensatz hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse verschickt. Soll die Aufbewahrungsfrist nicht verlängert werden oder erfolgt keine Reaktion durch die Datengebenden, werden die Daten dem UHH-Archiv zur Übernahme angeboten. Alle erfolgten Schritte werden dokumentiert und dem Metadatensatz hinzugefügt. Die Metdaten des Datensatzes werden im RDR weiter gespeichert.

III. Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Datengebenden räumen der UHH mit der Übermittlung das einfache Nutzungsrecht an den im FDR eingestellten digitalen Datensätzen und Dokumenten ein, insbesondere

  1. das Recht diese Datensätze und Dokumente systematisch zu archivieren und für den Zweck der langfristigen digitalen Sicherung und der Veröffentlichung umzukopieren. Dabei kann die UHH alle zweckdienlichen technischen Mittel, Formate und Methoden anwenden,

  2. das Recht, freigegebene Datensätze und Dokumente im Rahmen des Online-Angebots der UHH - auch zum Download - dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen,

  3. das Recht, Datensätze, die offen zugänglich sind, unter Wahrung der Lizenzbedingungen in ein anderes System zu migrieren. Für Datensätze, die nicht offen zugänglich sind oder deren Lizenz eine solche Migration nicht erlauben, erfolgt eine solche Migration nur auf Rückfrage und mit Einverständnis des einstellenden Wissenschaftlers.

Die Urheberrechte der Datengebenden bleiben dabei gewahrt, so können Daten und Dokumente bspw. weiterhin auch an andere Institutionen zur Archivierung oder Veröffentlichung übergeben werden.

Bei der Übergabe an das FDR müssen Daten und zusätzliche Materialien, die ohne spezielle Zugangsberechtigung zur Verfügung gestellt werden sollen, frei von Rechten Dritter sein und den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes genügen. Datensätze, die die ohne spezielle Zugangsberechtigung zur Verfügung gestellt werden sollen und Informationen auf Individualebene enthalten (bspw. Umfragedaten), müssen entweder so anonymisiert sein, dass eine Identifizierung von Individuen ausgeschlossen ist (faktische Anonymität), oder es müssen entsprechende Einverständniserklärungen der betroffenen Personen vorliegen, die eine Veröffentlichung der Daten erlauben.

Datensätze, die den Bestimmungen des Datenaschutzes nicht entsprechen oder die Rechte Dritter berühren, dürfen nicht ohne Zugangsbeschränkungen in das FDR eingestellt werden. Es obliegt den Datengebenden, die potentielle Weitergabe solcher Daten durch Interessierte, denen Zugang zu den Daten gewährt wird, zu regeln.

Die Betreibenden behalten sich vor, die Aufnahme von Daten und sonstigen Materialien abzulehnen oder bereits aufgenommene aus dem Angebot zu entfernen, sollten Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einer Archivierung bestehen. Sollte den Betreibenden eine unrechtmäßige Nutzung oder der Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben zur Kenntnis gelangen, behalten sich diese das Recht vor, die betroffenen Daten zu sperren oder aus dem FDR zu entfernen.

Die Betreibenden entwickeln das FDR kontinuierlich weiter und behalten sich vor, den Service sowohl technisch also auch organisatorisch anzupassen, den Betrieb jederzeit einzustellen oder durch einen anderen Service zu ersetzen (siehe auch 3.). Daten, Metadaten und sonstige Materialien werden im Falle einer Einstellung des Betriebes von FDR für die noch verbleibende, vereinbarte Aufbewahrungsfrist aufbewahrt.

IV. Zugang zu Daten und Metadaten

Im FDR können alle Forschungsdaten archiviert werden, die im Rahmen von Forschung und Lehre an der UHH anfallen.

Aus verschiedenen Gründen kann es sinnvoll sein, Daten zum Zeitpunkt der Archivierung noch nicht zu veröffentlichen (bspw. bis zur Fertigstellung von Publikationen, Abschluss des Forschungsprojektes).

Datengeber können zwischen folgenden Möglichkeiten wählen, ihre Forschungsdaten und weitere Dokumente Nutzern zugänglich zu machen:

  1. Freier Zugang: Die Forschungsdaten sind ohne Einschränkung für alle Interessierten zugänglich, ohne dass eine Einwilligung der Datengebenden eingeholt werden muss.

  2. Eingeschränkter Zugang: Datensätze werden erst nach Genehmigung durch die Datengebenden zugänglich gemacht.

  3. Kein Zugriff: Datensätze sind über das Repositorium nur für die Datengebenden zugänglich.

Für die Möglichkeiten 1. (Freier Zugang) und 2. (Eingeschränkter Zugang) besteht noch die Möglichkeit, eine Embargofrist einzurichten. Während dieser Frist besteht auf die Daten kein Zugriff (analog zu 3.).

Für die Definition der konkreten Nutzungsbedingungen, empfehlen wir die Verwendung standardisierter Lizenzen (wie etwa Creative Commons oder Open Data Commons).

Beschreibungen der Forschungsdaten und –dokumente bzw. Projekte (Metadaten) sind für alle Interessierten ohne vorherige Registrierung und unabhängig von der Zugänglichkeit der hochgeladenen Daten über das Internet zugänglich und recherchierbar. Sie werden unter einer CC0-Lizenz veröffentlicht.